Gruppenregeln – Organic GROW & GO Konzentrat

Organic GROW & GO CONCENTRATE — Facebook-Community

Offizielle Gruppenregeln

Regelt die Mitgliedschaft, die Veröffentlichung von Inhalten, den gruppeninternen Verkauf und den Fernabsatz über sehen.nexus. Entworfen in Übereinstimmung mit den Gesetzen Polens und der Europäischen Union.

Ausgabe: 2026 Gerichtsbarkeit: Polen / EU Sprache: EN Website: sehen.nexus Gepflegt von Gruppenadministratoren

Diese Regeln gelten für alle Mitglieder der Organic GROW & GO CONCENTRATE Facebook-Community-Gruppe, einschließlich natürlicher Personen, Einzelunternehmer und juristischer Personen. Mit dem Beitritt zur Gruppe oder der Veröffentlichung von Inhalten in dieser Gruppe erkennt jedes Mitglied an, diese Regeln vollständig gelesen und ihnen zugestimmt zu haben. Die Regeln sind auf der offiziellen Website unter sehen.nexus/pages/group-rules-facebook veröffentlicht.

§ 1 — Gruppenmitgliedschaft und Aufnahme

1.1
Wer beitreten darf

Die Gruppe steht natürlichen Personen, Einzelunternehmern und juristischen Personen offen, die ein echtes Interesse an biologischem Gartenbau, Landwirtschaft und der Verwendung von Düngemitteln haben. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre. Bewerber müssen vor der Genehmigung die Eintrittsfragen des Administrators beantworten.

Art. 11, polnisches Zivilgesetzbuch (Kodeks cywilny) – Rechtsfähigkeit zur Vornahme von Rechtsgeschäften
1.2
Verarbeitung personenbezogener Daten

Mit dem Beitritt zur Gruppe stimmen die Mitglieder der Verarbeitung ihrer öffentlich sichtbaren Facebook-Profildaten durch die Gruppenadministratoren zu, ausschließlich zum Zweck der Moderation. Administratoren erfassen oder speichern personenbezogene Daten außerhalb der Facebook-Plattform nur mit einer separaten, ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person.

DSGVO — Verordnung (EU) 2016/679, Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 13
1.3
Recht auf Widerruf der Einwilligung

Jedes Mitglied kann die Gruppe jederzeit verlassen, was einen Widerruf der Teilnahmebereitschaft darstellt. Anfragen zur Löschung personenbezogener Daten, die von Administratoren gespeichert werden, sollten per Direktnachricht an die Gruppenverwaltung übermittelt werden.

DSGVO, Art. 7 Abs. 3 — Widerruf der Einwilligung; Art. 17 — Recht auf Löschung
1.4
Entfernung aus der Gruppe

Administratoren behalten sich das Recht vor, jedes Mitglied ohne vorherige Ankündigung wegen Verstoßes gegen diese Regeln, Verletzung geltenden EU- oder polnischen Rechts oder Veröffentlichung irreführender Inhalte bezüglich des Produkts zu entfernen.

Richtlinie 2005/29/EG – Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

§ 2 — Regeln zur Veröffentlichung von Inhalten

2.1
Zulässige Themen

Beiträge müssen sich auf folgende Themen beziehen: biologische Düngung und Bodengesundheit, Gartenbau- und Landwirtschaftspraktiken, Verwendung von Pflanzennährstoffkonzentraten, Rezensionen und Nutzererfahrungen mit Organic GROW & GO sowie agronomische Beratungsfragen. Themenfremde Beiträge werden ohne Ankündigung entfernt.

2.2
Verbot unlauterer Geschäftspraktiken

Streng verboten sind: irreführende Aussagen oder Behauptungen über das Produkt, unbegründete Angaben zur Wirksamkeit, vergleichende Werbung ohne ausreichende evidentiary basis und manipulative Verkaufstechniken. Alle Produktangaben müssen mit der Produktkennzeichnung und den verfügbaren technischen Unterlagen übereinstimmen.

Richtlinie 2005/29/EG, Art. 6–7 — irreführende Handlungen und Unterlassungen Polnisches Gesetz über Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK)
2.3
Werbung und kommerzielle Beiträge

Jeder Beitrag kommerzieller Natur — einschließlich Verkaufsangebote, Werbekampagnen und Rabattankündigungen — muss klar als [ANZEIGE] oder [WERBUNG] gekennzeichnet sein und den vollständigen Produktnamen, den Preis einschließlich Mehrwertsteuer sowie die Verfügbarkeit enthalten. Verdeckte Werbung ohne Offenlegung ist verboten.

Richtlinie 2006/114/EG – irreführende und vergleichende Werbung Polnisches Pressegesetz (Prawo prasowe) – obligatorische Kennzeichnung von Anzeigen
2.4
Urheberrecht und Bildnutzung

Mitglieder dürfen nur eigene Inhalte oder Inhalte veröffentlichen, für die sie die entsprechenden Rechte oder eine gültige Lizenz des Rechteinhabers besitzen. Fotos, die echte Ergebnisse der Produktnutzung dokumentieren, sind erwünscht, sofern sie die authentische Nutzererfahrung genau widerspiegeln.

Richtlinie (EU) 2019/790 – Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt
2.5
Verbotene Inhalte

Absolut verboten sind folgende Inhalte: persönliche Beleidigungen, Hassrede, Diskriminierung, Spam, absichtliche Desinformation, politische Wahlkampfaktivitäten und jegliche Inhalte, die gegen die Community-Standards von Meta oder geltendes EU-Recht verstoßen. Verstöße führen zur sofortigen Entfernung des Beitrags und, falls angemessen, zum dauerhaften Ausschluss aus der Gruppe.

Verordnung (EU) 2022/2065 – Gesetz über digitale Dienste (DSA), Art. 14

§ 3 — Gruppeninterner Verkauf: Organic GROW & GO CONCENTRATE

3.1
Obligatorische Produktinformationen am Verkaufsort

Jedes in der Gruppe veröffentlichte Verkaufsangebot muss enthalten: vollständigen Produktnamen und Handelsbezeichnung, Zusammensetzung und Konzentration, Nettovolumen oder -gewicht, Gebrauchsanweisung, Herstellungsland, Preis einschließlich Mehrwertsteuer sowie Verfalls- oder Mindesthaltbarkeitsdatum. Ein Hyperlink zur vollständigen Produktinformationsseite unter sehen.nexus ist in jedem Angebot zwingend erforderlich.

Richtlinie 2011/83/EU, Art. 5–6 — vorvertragliche Informationen Verordnung (EU) 2019/1009 — EU-Düngeprodukteverordnung
3.2
Widerrufsrecht — 14-tägige Widerrufsfrist

Bei allen Fernabsatzverträgen, die über die Gruppe oder die Website abgeschlossen werden, haben Verbraucher das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verbraucher vor Vertragsabschluss über dieses Recht zu informieren. Andernfalls verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate.

Richtlinie 2011/83/EU, Art. 9 — Widerrufsrecht Polnisches Verbraucherrechtsgesetz (Dz.U. 2014 poz. 827), Art. 27
3.3
Preise und Mehrwertsteuer

Alle Preise müssen in polnischen Złoty (PLN) einschließlich Mehrwertsteuer (Bruttopreis) angegeben werden. Sofern der Verkäufer ein registrierter Mehrwertsteuerzahler ist, muss auch der anwendbare Mehrwertsteuersatz angegeben werden. Wird ein Aktionspreis beworben, muss der Verkäufer den niedrigsten Preis angeben, der in den 30 Tagen vor der Aktion verlangt wurde.

Richtlinie 98/6/EG – Verbraucherschutz bei der Preisangabe Polnisches Mehrwertsteuergesetz (Dz.U. 2004 Nr. 54 Pos. 535), Art. 106e Richtlinie (EU) 2019/2161 – Omnibus-Richtlinie: Preisreduzierungsankündigungen
3.4
Einhaltung der EU-Vorschriften für Düngeprodukte

Das Produkt muss den Anforderungen der EU-Düngeproduktverordnung entsprechen. Der Verkäufer ist verpflichtet, Unterlagen über die Zusammensetzung, Sicherheitsdaten und die Einstufung der Produktfunktionskategorie (PFC) und der Materialkategorie (CMC) gemäß den Anhängen I und II der Verordnung zu führen.

Verordnung (EU) 2019/1009 — Anhang I (PFC) & Anhang II (CMC) Verordnung (EG) 2003/2003 — mineralische Düngemittel
3.5
Beschwerden und gesetzliche Konformitätsgarantie

Verbraucher haben das Recht, innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Ware eine Beschwerde wegen Vertragswidrigkeit einzureichen. Der Verkäufer muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt antworten. Kontaktdaten für Beschwerden müssen in jedem kommerziellen Beitrag und auf der Website deutlich angegeben werden.

Richtlinie (EU) 2019/771 — Warenkauf, Art. 10 — Haftungsfrist Polnisches Zivilgesetzbuch, Art. 556–576 — gesetzliche Gewährleistung (rękojmia)
3.6
Verbot des Verkaufs an Minderjährige

Der Verkauf von konzentrierten Düngemitteln an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Bei begründeten Zweifeln am Alter des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, vor dem Versand der Ware einen Altersnachweis zu verlangen.

Polnisches Zivilgesetzbuch, Art. 11–22 — Rechtsfähigkeit zur Vornahme von Rechtsgeschäften

§ 4 — Fernabsatz über sehen.nexus

4.1
Obligatorische Website-Offenlegungspflichten

Die Website sehen.nexus muss in klarer und leicht zugänglicher Weise veröffentlichen: den vollständigen rechtlichen Namen oder Firmennamen des Verkäufers, die eingetragene Adresse, die Steueridentifikationsnummer (NIP/REGON), die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Lieferrichtlinie, die Rückgabe- und Widerrufsrichtlinie, eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung und Kontaktdaten.

Richtlinie 2000/31/EG – E-Commerce-Richtlinie, Art. 5 Richtlinie 2011/83/EU, Art. 6 – vorvertragliche Informationen für Fernabsatzverträge
4.2
Bestellbestätigung und Abschluss des elektronischen Vertrages

Nach der Bestellung muss der Verkäufer dem Käufer eine dauerhafte Bestellbestätigung an die E-Mail-Adresse des Käufers senden, die Folgendes enthält: eine vollständige Zusammenfassung der Vertragsbedingungen, Produktspezifikationen, den Gesamtpreis, Informationen über das Widerrufsrecht und die Kontaktdaten des Verkäufers. Der Vertrag gilt mit dem Versand dieser Bestätigung als abgeschlossen.

Richtlinie 2011/83/EU, Art. 8 — Formvorschriften für Fernabsatzverträge Polnisches Gesetz über elektronische Dienstleistungen (Ustawa o świadczeniu usług drogą elektroniczną)
4.3
Zahlungssicherheit

Alle über die Website abgewickelten Zahlungen müssen ausschließlich über zertifizierte und sichere Zahlungsgateways erfolgen, die über HTTPS arbeiten. Die Übermittlung von Kreditkartendaten über Facebook Messenger oder private Nachrichten innerhalb der Gruppe ist strengstens untersagt.

Richtlinie (EU) 2015/2366 — Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) DSGVO, Art. 32 — Sicherheit der Verarbeitung
4.4
Grenzüberschreitender Verkauf innerhalb der EU

Schließt der Verkäufer Verträge mit Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in anderen EU-Mitgliedstaaten, so gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers, sofern diese günstiger sind als polnisches Recht. Überschreiten die jährlichen grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe innerhalb der EU 10.000 EUR, muss der Verkäufer sich für das Mehrwertsteuer-One-Stop-Shop (OSS)-Schema registrieren und dieses anwenden.

Verordnung Rom I – (EG) Nr. 593/2008, Art. 6 – auf Verbraucherverträge anwendbares Recht Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG – OSS-Schema für innergemeinschaftliche Fernverkäufe

§ 5 — Sicherheit, Gesundheit und Umweltverantwortung

5.1
Anleitung zur sicheren Verwendung

Alle Beiträge, die Ratschläge zur Anwendung des Konzentrats enthalten, müssen einen klaren Hinweis auf die Einhaltung der Herstelleranweisungen, die Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzbrille) und die Beachtung der vorgeschriebenen Anwendungsraten enthalten. Es ist untersagt, Anwendungsraten zu empfehlen, die die auf dem Produktetikett angegebenen überschreiten.

Verordnung (EG) 1107/2009 — Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Verordnung (EU) 2019/1009, Anhang I — Produktfunktionskategorien
5.2
Umweltverantwortung

Beiträge und Ratschläge dürfen nicht gegen die EU-Vorschriften zum Schutz von Gewässern, Bodengesundheit und Biodiversität verstoßen. Alle Hinweise zur Anwendung in der Nähe von Gewässern, Natura-2000-Schutzgebieten oder zertifizierten Biobetrieben müssen mit den geltenden offiziellen Vorschriften übereinstimmen.

Richtlinie 2000/60/EG — Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie 91/676/EWG — Nitratrichtlinie
5.3
Aussagen zum ökologischen Landbau und Greenwashing

Wenn das Produkt für die Verwendung in zertifizierten Bio-Betrieben empfohlen wird, müssen die Mitglieder klar angeben, ob es die entsprechende Zertifizierung für die Bio-Produktion besitzt. Die Verwendung von Begriffen wie „Öko“, „Bio“ oder „natürlich“ in Marketingbeiträgen ist verboten, es sei denn, sie wird durch gültige Zertifizierungsunterlagen belegt. Unbegründete Umweltaussagen stellen Greenwashing dar und unterliegen behördlichen Sanktionen.

Verordnung (EU) 2018/848 — ökologische Erzeugung und Kennzeichnung Richtlinie 2005/29/EG — Greenwashing als unlautere Geschäftspraxis, Art. 6

§ 6 — Streitbeilegung und Haftung

6.1
Außergerichtliche Streitbeilegung (ODR / ADR)

Verbraucher haben das Recht, Beschwerden bei der polnischen Handelsinspektion (Inspekcja Handlowa) einzureichen und die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen. Der Verkäufer ist verpflichtet, einen Hyperlink zur ODR-Plattform in die Geschäftsbedingungen auf der Website aufzunehmen.

Verordnung (EU) Nr. 524/2013 — Online-Streitbeilegung für Verbraucher (ODR) Richtlinie 2013/11/EU — alternative Streitbeilegung für Verbraucherstreitigkeiten (ADR)
6.2
Haftung der Gruppenadministratoren

Die Gruppenadministratoren übernehmen keine Haftung für Transaktionen, die zwischen Mitgliedern ohne deren direkte Beteiligung abgeschlossen werden. Administratoren agieren in der Funktion von Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft und profitieren von der Haftungsbefreiung für Hosting-Dienste gemäß dem Gesetz über digitale Dienste, sofern sie unverzüglich handeln, um unrechtmäßige Inhalte zu entfernen, sobald sie Kenntnis davon erhalten.

Verordnung (EU) 2022/2065 — DSA, Art. 6 — Haftungsausschluss für Hostingdienste
6.3
Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Regeln und alle rechtlichen Beziehungen, die sich aus der Teilnahme an der Gruppe ergeben, unterliegen polnischem Recht. Bei Streitigkeiten, die Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in anderen EU-Mitgliedstaaten betreffen, gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Wohnsitzlandes des Verbrauchers. Das Gericht am eingetragenen Sitz des Verkäufers ist für B2B-Streitigkeiten zuständig.

Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 — Brüssel Ia — Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen Verordnung Rom I – (EG) Nr. 593/2008 – auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbares Recht

§ 7 — Moderationspolitik und Sanktionen

7.1
Drei-Stufen-Durchsetzungssystem

Erster Verstoß: schriftliche Verwarnung und Entfernung des nicht konformen Beitrags. Zweiter Verstoß: vorübergehender Ausschluss aus der Gruppe (7 Tage). Dritter Verstoß: dauerhafter Ausschluss aus der Gruppe. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten — einschließlich Betrug, Belästigung oder absichtlicher Verbreitung falscher Informationen — erfolgt ein sofortiger und dauerhafter Ausschluss ohne vorherige Warnung.

7.2
Meldung von Verstößen

Mitglieder können mutmaßliche Verstöße über die integrierte „Melden“-Funktion von Facebook oder durch eine Direktnachricht an einen Gruppenadministrator melden. Administratoren werden alle Meldungen innerhalb von 72 Stunden nach Eingang prüfen. Die Einreichung böswilliger oder schikanöser Meldungen stellt selbst einen Verstoß gegen diese Regeln dar und kann zu Sanktionen gegen das meldende Mitglied führen.

Verordnung (EU) 2022/2065 — DSA, Art. 16 — Melde- und Abhilfeverfahren
7.3
Änderungen dieser Regeln

Administratoren behalten sich das Recht vor, diese Regeln jederzeit zu ändern. Mitglieder werden über wesentliche Änderungen mindestens 7 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen durch eine angeheftete Ankündigung in der Gruppe benachrichtigt. Die fortgesetzte Teilnahme an der Gruppe nach dem Inkrafttreten einer Änderung stellt die Akzeptanz der überarbeiteten Regeln dar.

Rechtlicher Hinweis Diese Regeln dienen nur zu Informationszwecken und wurden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden EU- und polnischen Gesetzgebung erstellt. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle Konsultation mit einem qualifizierten Anwalt (adwokat) oder Rechtsberater (radca prawny). Für Angelegenheiten bezüglich der Einhaltung von Vorschriften in Bezug auf Düngemittelprodukte, Produktkennzeichnung und Fernabsatz wird dringend eine unabhängige Rechtsberatung empfohlen. Diese Regeln ergänzen, ersetzen jedoch nicht die Nutzungsbedingungen und Community-Standards von Meta.